Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Babenhausen e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter der DLRG Ortsverband Babenhausen e.V.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert, dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto des DLRG Ortsverbandes Babenhausen e.V. zu überweisen, wenn dies nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) und des Kooperationspartners verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung und Speicherung ohne räumliche und zeitliche Beschränkung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter. Soweit sich aus den Aufnahmen Hinweise auf die ethnische Herkunft, Religion oder Gesundheit (z.B. Hautfarbe, Kopfbedeckung, Brille) des Teilnehmers ergeben, bezieht sich die Einwilligung auch auf diese Angaben.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG Ortsverbandes Babenhausen e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den allgemeinen Seminarbedingungen genannt, gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Stand: 11.04.2023
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